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FAQ Wir beantworten Ihre Fragen

Wo muss ich hinkommen für die Besichtigung?

Das entscheiden einzig und allein Sie. Ob am Arbeitsplatz, bei Ihnen vor der Tür oder bei uns auf dem Gelände: Wir kommen dorthin, wo es für Sie am günstigsten ist! Für die Begutachtung und die Aufnahme werden in der Regel 20-40 min. benötigt.

Mein Fahrzeug ist nach dem Unfall nicht mehr fahrtüchtig. Muss ich für die Abschleppkosten aufkommen?

Jegliche Kosten, die Ihnen nach dem Verkehrsunfall entstehen, müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Von der Nutzungsausfallentschädigung und den Fahrtkosten zum Arzt bis hin für die An- und Abmeldung des KFZ (wenn eine Neuanschaffung notwendig ist) oder den Abschleppkosten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche weiteren Rechte Ihnen noch zustehen, fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen, Ihre entstandenen Kosten geltend zu machen. 

Muss ich mein Auto reparieren lassen damit die gegnerische Versicherung den entstandenen Schaden bezahlt?

Nein, müssen Sie nicht. In dem Fall rechnet die Versicherung „fiktiv“ ab. Das Bedeutet Ihnen wird der reine Nettobetrag des Schadens auf das Konto überwiesen. 

Muss ich einen Anwalt nehmen? Was würde mich das Kosten?

Nein, Sie müssen keinen Anwalt nehmen. Allerdings würden wir Ihnen bei unverschuldeten Unfällen immer einen empfehlen. Sehr oft werden Schadenpositionen von der Versicherung gekürzt, um möglichst Geld zu sparen. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite kann dagegen angegangen werden. Zudem kümmert er sich um die Kommunikation und um eine schnellere Schadenregulierung. Die kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Mein Auto muss einige Tage in die Werkstatt. Habe ich das Recht auf einen Mietwagen?

Während der Reparaturzeit ihres Fahrzeuges haben Sie das Recht auf ein gleichwertiges Auto vom Mietwagenverleih. Die gegnerische Versicherung muss in dieser Zeit für die Kosten aufkommen. Allerdings muss der Bedarf vorhanden sein. Als Faustregel gilt hier: Wenn das Auto weniger als 20 Kilometer genutzt wird, wäre ein Taxi günstiger. Auch bei einem Zweitwagen sollte man auf den Verleih eines Mietwagens verzichten. Es sei denn, das Auto wird beispielsweise von einem Familienangerhörigen täglich genutzt. Besteht kein bedarf an einem Mietwagen, steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung zu. Je nach Fahrzeugklasse beträgt die Entschädigung 23€-175€ pro Tag.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich im Recht bin. Ist es trotzdem sinnvoll einen Gutachter zu beauftragen?

Schildern Sie uns den Unfallhergang (ggf. mit Bildern). Unsere Anwälte und wir prüfen kostenlos, ob eine Teilschuld auf Sie zutreffen könnte oder ob Sie unschuldig sind und das Gutachten somit kostenfrei von uns erstellt werden kann für Sie.

Wann kann ich mit dem Gutachten rechnen?

Bereits am nächsten Tag schicken wir Ihnen das Gutachten per Mail zu (auf Wunsch per Post).

Wo muss ich mein Auto reparieren?

Sie haben die freie Wahl, wo Ihr Fahrzeug repariert werden soll. Wenn Sie keine Werkstatt kennen, sprechen Sie uns gerne an. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche können wir Ihnen einen unserer Partnerwerkstätte empfehlen.

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